Donnerstag, 4. Juni 2020

10 Tage am Stück 12h Dienste arbeiten

Ich möchte gerne in der Schweiz 12 bis 14 Zwölfstundendienste pro Monat möglichst am Stück machen.

Diese Einsatzmöglichkeiten gibt es in der Schweiz aus arbeitsrechtlichen Gründen in der Regel nicht.  Im Schweizer Gesundheitswesen darf nach Arbeitszeitgesetz ein Einsatz von maximal 7 Tagen hintereinander mit maximal 50 Stunden pro Woche nicht überschritten werden, danach muss eine arbeitsfreie Zeit von mindestens 83 Stunden erfolgen.

Ich möchte freiberuflich in der Schweizer Pflege arbeiten, geht das?

Freiberufliche Einsätze als Honorarkraft sind in der Schweiz nicht möglich. Es gibt die Möglichkeit, sogenannte Temporäreinsätze zu arbeiten, entweder angestellt bei einem Personalverleiher oder direkt angestellt in einem Spital. EU-27/EFTA-Staatsangehörige brauchen in der Schweiz für eine Beschäftigung von bis zu drei Monaten pro Kalenderjahr keine Aufenthaltsbewilligung. Sie werden vom Arbeitgeber im elektronischen Meldeverfahren angemeldet. Für Einsätze über diese drei Monate hinaus muss die Kurzaufenthaltsbewilligung L beantragt werden.

In Deutschland wohnen, in der Schweiz arbeiten


Ich möchte gerne in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, geht das?

Als sogenannter „Grenzgänger“ kann man mit der Grenzgängerbewilligung (Ausweis G) bei einem grenznahen Schweizer Arbeitgeber arbeiten und in Deutschland wohnen. Voraussetzung für den Grenzgängerstatus ist, dass Sie täglich pendeln und pro Jahr maximal 60 Nichtrückkehrtage haben (Tage, an denen Sie in der Schweiz bleiben). Renten- und Sozialversicherungsbeiträge werden in der Schweiz gezahlt, Steuern in beiden Ländern: in der Schweiz werden 4,5 % Quellensteuer abgezogen, in Deutschland zahlt man dann die restlichen Einkommenssteuern unter Anrechnung der schon gezahlten Quellensteuer. Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, können sich von der Schweizer Krankenversicherungspflicht befreien lassen und in Deutschland krankenversichern.

Ich möchte als Grenzgängerin arbeiten

Grenzgängerinnen sind EU-/EFTA-Bürgerinnen, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland, Österreich, Frankreich oder Italien wohnen. Sie brauchen die Grenzgängerbewilligung G. Seitens der Schweiz gibt es keine Grenzzonen. Grenzgängerinnen dürfen in der ganzen EU-27/EFTA wohnen und in der ganzen Schweiz arbeiten, es muss aber mindestens einmal pro Woche eine Rückkehr an den ausländischen Hauptwohnsitz erfolgen. Steuerlich sind jeweils die Abkommen des jeweiligen Wohnstaates mit der Schweiz zu beachten, so sieht die deutsche Gesetzeslage die tägliche Rückkehr an den Wohnsitz vor. Das Thema Grenzgänger ist ein sehr komplexes Thema, detaillierte Info und individuelle Beratung dazu gibt es zum Beispiel bei EURES-T Oberrhein www.eures-t-oberrhein.eu oder Grenzgänger INFO Verein e.V. www.grenzgaenger.de

Der Arbeitsmarkt in Grenznähe


Wie sieht der Arbeitsmarkt in der Krankenpflege in Grenznähe aus?


Die Arbeitsplätze für Grenzgänger sind sehr beliebt, auf die offenen Stellen in den Grenzregionen gibt es deutlich mehr Bewerberinnen als auf die Stellen weiter im Inland der Schweiz. Der Wettbewerb auf die Stellen ist daher größer, die Arbeitssuche im Grenzbereich ist daher etwas schwieriger.

Der Rettungsdienst in der Schweiz

Pflegefachpersonen können in zwei Jahren die verkürzte Ausbildung zur diplomierten Rettungssanitäterin HF absolvieren. Eine Schweizer Rettungswagenbesatzung besteht in der Regel aus zwei Rettungssanitäterinnen, eine davon qualifiziert mit einem Nachdiplomstudium (NDS) in Anästhesie. In der Schweiz haben insbesondere die Rettungssanitäterinnen mit NDS HF Anästhesiepflege weitreichende Kompetenzen, die durch den ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes delegiert werden. Der Einsatz von Notärzten wird so auf wenige Fälle reduziert und bleibt die Ausnahme. Die diplomierten Rettungssanitäterinnen führen am Einsatzort erweiterte medizinische Maßnahmen durch wie zum Beispiel Analgesien, Applikation von Betäubungsmitteln, intravenöse und intraossäre Infusionen und Entlastung eines Spannungspneumothorax.

Kann man auch ohne Fachweiterbildung in der Anästhesie arbeiten?

Ohne FWB in der Anästhesie arbeiten - Kann man auch ohne Fachweiterbildung in der Anästhesie arbeiten?


Grundsätzlich ist es in der Schweiz nicht möglich, ohne spezielle Fachweiterbildung in der Anästhesiepflege zu arbeiten. Unter Umständen ist es möglich, mit einer nicht schweizerische Fachweiterbildung in der Anästhesiepflege und aktueller Berufserfahrung in der Anästhesie eine Stelle in der Anästhesiepflege in einem Spital zu bekommen.

10 Tage am Stück 12h Dienste arbeiten

Ich möchte gerne in der Schweiz 12 bis 14 Zwölfstundendienste pro Monat möglichst am Stück machen. Diese Einsatzmöglichkeiten gibt es in...