Donnerstag, 4. Juni 2020

Ich möchte freiberuflich in der Schweizer Pflege arbeiten, geht das?

Freiberufliche Einsätze als Honorarkraft sind in der Schweiz nicht möglich. Es gibt die Möglichkeit, sogenannte Temporäreinsätze zu arbeiten, entweder angestellt bei einem Personalverleiher oder direkt angestellt in einem Spital. EU-27/EFTA-Staatsangehörige brauchen in der Schweiz für eine Beschäftigung von bis zu drei Monaten pro Kalenderjahr keine Aufenthaltsbewilligung. Sie werden vom Arbeitgeber im elektronischen Meldeverfahren angemeldet. Für Einsätze über diese drei Monate hinaus muss die Kurzaufenthaltsbewilligung L beantragt werden.

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