Die Berufsanerkennung und Vorgehensweise Berufsanerkennnung Schweiz

Vorgehensweise Berufsanerkennung SRK
Die Berufsanerkennung europäischer Berufsausbildungen in der allgemeinen Krankenpflege

Auch wenn man immer wieder von Krankenpflegerinnen hört, die ohne Anerkennung in der Schweiz arbeiten und dies von einigen wenigen Schweizer Arbeitgebern geduldet wird, ist sicher: Die Krankenpflege ist in der Schweiz ein reglementierter Gesundheitsberuf, für die Ausübung des Berufes mit einem nicht schweizerische Diplom ist deshalb eine Anerkennung zwingend erforderlich. Krankenpflegerinnen, die ohne Berufsanerkennung arbeiten, haben zudem klare Nachteile: Sie werden oftmals deutlich schlechter bezahlt, sie können keine Nachdiplomstudiengänge und andere Fachweiterbildungen machen und bleiben in der Regel von Leitungsfunktionen ausgeschlossen.

Ein Beispiel aus unserer Zeit als Personalberater: Die Bewerberin wurde für die ersten drei Monate ohne Berufsanerkennung zum Jahresgehalt von nur 68 000 CHF eingestellt. Sie hatte entgegen unserem Rat erst mit der Jobzusage die Anerkennung beantragt, das Anerkennungsverfahren verzögerte sich dann noch aufgrund fehlender Dokumente. Mit der Anerkennung stieg das Jahresgehalt erst im vierten Monat auf 84 000 CHF, also über 1 200 CHF mehr pro Monat. Die Anerkennung kostet 680 CHF (Stand 2019) im sogenannten vereinfachten EU harmonisierten Verfahren, das für die meisten europäischen Diplome angewendet wird. Für Diplome, die nicht EU harmonisiert sind (zum Beispiel Diplome aus der ehemaligen DDR), betragen die Kosten 1 130 CHF.
Hätte die Kandidatin rechtzeitig die Berufsanerkennung beantragt, so hätte Sie in den ersten drei Monaten bereits 3 600 CHF mehr verdient. Der Gehaltsunterschied im Beispiel ist natürlich besonders hoch, aber selbst, wenn es ohne Anerkennung nur 200 Franken pro Monat weniger sind, lohnt sich die Anerkennung schon im ersten Jahr deutlich. Konkret in Zahlen: 2 600 CHF mehr Jahresgehalt minus der Kosten für die Anerkennung von 680 CHF im vereinfachten Verfahren bedeuten am Ende des Jahres ein Plus von 1 920 CHF brutto! 


Vorgehensweise Berufsanerkennung

Wichtiger Hinweis zur Vorgehensweise Berufsanerkennung beim Schweizerischen Roten Kreuz www.redcross.ch


Unsere aktuelle und einfache Schritt für Schritt Anleitung nach Stand November 2019 ist eine Hilfestellung. Verfahrensweisen und Anforderungen können sich jederzeit ändern. Wir empfehlen daher, grundsätzlich vor Antragsstellung die aktuellen und Informationen zur Berufsanerkennung auf der Seite des Schweizerischen Roten Kreuzes www.redcross.ch zu prüfen.

Schritt 1: Auf www.precheck.ch ein Benutzerkonto erstellen, Deine Daten eingeben und folgende Unterlagen hochladen:

  • Lebenslauf
  • Reisepass bzw. Personalausweis
  • Krankenpflegeurkunde (Diplom)
  • B2-Zertifikat (wenn Muttersprache nicht Deutsch, Italienisch oder Französisch)
Schritt 2: Parallel dazu beantragst Du ein polizeiliches Führungszeugnis und gehst damit zur Behörde, die Dein Krankenpflegediplom oder die deutsche Anerkennung ausgestellt hat und beantragst ein sogenanntes „Certificate of Good Standing“ (eine Bescheinigung aus der hervorgeht, dass Dir die Berufserlaubnis nicht entzogen wurde, detaillierte Infos dazu auf der SRK Seite unter folgendem Link: www.redcross.ch/de/ccps

Schritt 3: Bei positivem PreCheck-Resultat erhältst Du ein Antragsformular für das Anerkennungsgesuch. Du reichst Dein Gesuch und die notwendigen Unterlagen ein. Anschließend bezahlst Du die einmalige Rechnung.

Sind alle Bedingungen für eine Anerkennung erfüllt, wird der Berufsabschluss  anerkannt und Du bist im Nationalen Register der Gesundheitsberufe NAREG aufgenommen. Alle Infos sind auf der Seite des Schweizer Roten Kreuzes unter dem Thema Gesundheitsberufe zu finden:

www.redcross.ch

Die Hotline des SRK für die Anerkennung von Berufsabschlüssen ist von Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr unter +41 58 400 44 84 zu erreichen.

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