Donnerstag, 4. Juni 2020

Ich möchte als Grenzgängerin arbeiten

Grenzgängerinnen sind EU-/EFTA-Bürgerinnen, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland, Österreich, Frankreich oder Italien wohnen. Sie brauchen die Grenzgängerbewilligung G. Seitens der Schweiz gibt es keine Grenzzonen. Grenzgängerinnen dürfen in der ganzen EU-27/EFTA wohnen und in der ganzen Schweiz arbeiten, es muss aber mindestens einmal pro Woche eine Rückkehr an den ausländischen Hauptwohnsitz erfolgen. Steuerlich sind jeweils die Abkommen des jeweiligen Wohnstaates mit der Schweiz zu beachten, so sieht die deutsche Gesetzeslage die tägliche Rückkehr an den Wohnsitz vor. Das Thema Grenzgänger ist ein sehr komplexes Thema, detaillierte Info und individuelle Beratung dazu gibt es zum Beispiel bei EURES-T Oberrhein www.eures-t-oberrhein.eu oder Grenzgänger INFO Verein e.V. www.grenzgaenger.de

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