
Wenn eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich ist, wird aus Gründen der Lesbarkeit im Text immer die weibliche Form gewählt, da der Pflegeberuf zu über 80 Prozent von Frauen ausgeübt wird. Selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter. In der Sprachwissenschaft spricht man auch vom „generischen Femininum“, bei der die männliche Wortform als in der weiblichen Wortform enthalten angenommen wird, zum Beispiel Krankenpflegerin für Krankenpfleger und Krankenpflegerin.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.