Donnerstag, 4. Juni 2020

10 Tage am Stück 12h Dienste arbeiten

Ich möchte gerne in der Schweiz 12 bis 14 Zwölfstundendienste pro Monat möglichst am Stück machen.

Diese Einsatzmöglichkeiten gibt es in der Schweiz aus arbeitsrechtlichen Gründen in der Regel nicht.  Im Schweizer Gesundheitswesen darf nach Arbeitszeitgesetz ein Einsatz von maximal 7 Tagen hintereinander mit maximal 50 Stunden pro Woche nicht überschritten werden, danach muss eine arbeitsfreie Zeit von mindestens 83 Stunden erfolgen.

Ich möchte freiberuflich in der Schweizer Pflege arbeiten, geht das?

Freiberufliche Einsätze als Honorarkraft sind in der Schweiz nicht möglich. Es gibt die Möglichkeit, sogenannte Temporäreinsätze zu arbeiten, entweder angestellt bei einem Personalverleiher oder direkt angestellt in einem Spital. EU-27/EFTA-Staatsangehörige brauchen in der Schweiz für eine Beschäftigung von bis zu drei Monaten pro Kalenderjahr keine Aufenthaltsbewilligung. Sie werden vom Arbeitgeber im elektronischen Meldeverfahren angemeldet. Für Einsätze über diese drei Monate hinaus muss die Kurzaufenthaltsbewilligung L beantragt werden.

In Deutschland wohnen, in der Schweiz arbeiten


Ich möchte gerne in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, geht das?

Als sogenannter „Grenzgänger“ kann man mit der Grenzgängerbewilligung (Ausweis G) bei einem grenznahen Schweizer Arbeitgeber arbeiten und in Deutschland wohnen. Voraussetzung für den Grenzgängerstatus ist, dass Sie täglich pendeln und pro Jahr maximal 60 Nichtrückkehrtage haben (Tage, an denen Sie in der Schweiz bleiben). Renten- und Sozialversicherungsbeiträge werden in der Schweiz gezahlt, Steuern in beiden Ländern: in der Schweiz werden 4,5 % Quellensteuer abgezogen, in Deutschland zahlt man dann die restlichen Einkommenssteuern unter Anrechnung der schon gezahlten Quellensteuer. Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, können sich von der Schweizer Krankenversicherungspflicht befreien lassen und in Deutschland krankenversichern.

Ich möchte als Grenzgängerin arbeiten

Grenzgängerinnen sind EU-/EFTA-Bürgerinnen, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland, Österreich, Frankreich oder Italien wohnen. Sie brauchen die Grenzgängerbewilligung G. Seitens der Schweiz gibt es keine Grenzzonen. Grenzgängerinnen dürfen in der ganzen EU-27/EFTA wohnen und in der ganzen Schweiz arbeiten, es muss aber mindestens einmal pro Woche eine Rückkehr an den ausländischen Hauptwohnsitz erfolgen. Steuerlich sind jeweils die Abkommen des jeweiligen Wohnstaates mit der Schweiz zu beachten, so sieht die deutsche Gesetzeslage die tägliche Rückkehr an den Wohnsitz vor. Das Thema Grenzgänger ist ein sehr komplexes Thema, detaillierte Info und individuelle Beratung dazu gibt es zum Beispiel bei EURES-T Oberrhein www.eures-t-oberrhein.eu oder Grenzgänger INFO Verein e.V. www.grenzgaenger.de

Der Arbeitsmarkt in Grenznähe


Wie sieht der Arbeitsmarkt in der Krankenpflege in Grenznähe aus?


Die Arbeitsplätze für Grenzgänger sind sehr beliebt, auf die offenen Stellen in den Grenzregionen gibt es deutlich mehr Bewerberinnen als auf die Stellen weiter im Inland der Schweiz. Der Wettbewerb auf die Stellen ist daher größer, die Arbeitssuche im Grenzbereich ist daher etwas schwieriger.

Der Rettungsdienst in der Schweiz

Pflegefachpersonen können in zwei Jahren die verkürzte Ausbildung zur diplomierten Rettungssanitäterin HF absolvieren. Eine Schweizer Rettungswagenbesatzung besteht in der Regel aus zwei Rettungssanitäterinnen, eine davon qualifiziert mit einem Nachdiplomstudium (NDS) in Anästhesie. In der Schweiz haben insbesondere die Rettungssanitäterinnen mit NDS HF Anästhesiepflege weitreichende Kompetenzen, die durch den ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes delegiert werden. Der Einsatz von Notärzten wird so auf wenige Fälle reduziert und bleibt die Ausnahme. Die diplomierten Rettungssanitäterinnen führen am Einsatzort erweiterte medizinische Maßnahmen durch wie zum Beispiel Analgesien, Applikation von Betäubungsmitteln, intravenöse und intraossäre Infusionen und Entlastung eines Spannungspneumothorax.

Kann man auch ohne Fachweiterbildung in der Anästhesie arbeiten?

Ohne FWB in der Anästhesie arbeiten - Kann man auch ohne Fachweiterbildung in der Anästhesie arbeiten?


Grundsätzlich ist es in der Schweiz nicht möglich, ohne spezielle Fachweiterbildung in der Anästhesiepflege zu arbeiten. Unter Umständen ist es möglich, mit einer nicht schweizerische Fachweiterbildung in der Anästhesiepflege und aktueller Berufserfahrung in der Anästhesie eine Stelle in der Anästhesiepflege in einem Spital zu bekommen.

Mittwoch, 27. Mai 2020

Stellensuche und Bewerbung in der Schweiz


Auch in der Schweiz gibt es einen Fachkräftemangel im Gesundheitswesen, examinierte Krankenpflegerinnen sind sehr gesucht. Die Kliniken und Gesundheitsunternehmen in der Schweiz haben zahlreiche Stellen in den unterschiedlichsten Bereichen zu besetzen. Generell sind die Schweizer Kliniken personell gut aufgestellt, daher werden Stellen oft trotz des Pflegemangels solange unbesetzt gelassen, bis man die passende Bewerberin gefunden hat. Sich in der Schweiz auf Stellenangebote zu bewerben, deren Voraussetzungen man nicht erfüllt, ist Zeitverschwendung. Bei der Bewerberauswahl wird sehr genau auf die Kompetenzen und die aktuelle Berufserfahrung geachtet. Daher sollte man sich die Anzeigen genau ansehen. Prüft vor allem die erforderlichen Qualifikationen und die Aufgabengebiete in der Stellenanzeige. Wichtig ist, dass Ihr die erforderlichen Qualifikationen mitbringt und über aktuelle Berufserfahrung im entsprechenden Fachgebiet verfügt. Aus einem anderen Land in die Schweiz zu gehen und dabei den Fachbereich zu wechseln, funktioniert meist nicht. Bewerbt Euch am besten in dem Fachbereich, in dem Ihr aktuell tätig seid. Und auf gute Bewerbungsunterlagen sollte man unbedingt achten und sich auf Vorstellungsgespräche entsprechend vorbereiten.
Wie man ein Stellenangebot richtig liest und gute Bewerbungsunterlagen erstellt, könnt Ihr in den nächsten Tagen hier nachlesen.

Samstag, 23. Mai 2020

„PFLEGE SCHWEIZ auf den Punkt gebracht“, der Infoblog zur Schweizer Krankenpflege



Unser Blog „PFLEGE SCHWEIZ auf den Punkt gebracht“ richtet sich an Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, die sich für eine Arbeitsaufnahme in der Schweiz interessieren. Er ist eine Orientierungshilfe mit allen wichtigen Antworten, Tipps und Ratschlägen. Unser Ziel: Alle Fragen zur Schweizer Krankenpflege, zur Stellensuche, zum Bewerbungsprozess und zur Auswanderung umfassend, aber auch so kurz und bündig wie möglich zu beantworten. Der Inhalt und die Aussagen basieren auf den behördlichen und gesetzlichen Vorschriften, die für EU Bürger mit EU Diplomen und Berufsabschlüssen in der Schweiz Gültigkeit haben.


Oft liest man, eine Auswanderung in die Schweiz benötige ein bis zwei Jahre Vorbereitung und Recherche. Die Schweiz ist zwar nicht „Auswandern light“, wie oft angenommen wird. Es ist ein innereuropäischer Umzug im Zuge der europäischen Freizügigkeit. Aus eigener Erfahrung und durch unsere Erfahrung in der Personalvermittlung wissen wir: 3 - 6 Monate reichen völlig aus für die Stellensuche und um den Umzug in die Schweiz vernünftig vorzubereiten. Denn der Umzug in die Schweiz ist im Vergleich zu vielen anderen Ländern trotz einiger Zollvorschriften nicht viel komplizierter als ein innerdeutscher Umzug. Einige Überlegungen und Vorbereitungen sind im Vorfeld notwendig, viele Fragen sind auf dem Weg von der ersten Idee zur konkreten Planung und Durchführung zu klären.

Wir beantworten in diesem Blog alle Fragen, die uns von Bewerberinnen immer wieder gestellt wurden. Wir teilen in diesem Ratgeber umfangreiches Wissen über die Schweizer Krankenpflege und unsere langjährige Erfahrung aus der Personalvermittlung mit Euch. Wir informieren kurz und bündig über die relevanten rechtlichen Bestimmungen der Schweiz wie die Berufsanerkennung und die arbeitsrechtlichen Aspekte:

Wie und wo bewirbt man sich richtig? Wie ist das mit den Arbeitsverträgen, wie ist die Arbeitszeit, gibt es Tariflöhne, wie lang sind Probezeit und Kündigungsfristen? Und was für Weiterbildungs- und Karrieremöglichkeiten gibt es in der Schweizer Krankenpflege? Dieser Blog ist eine Orientierungshilfe und macht mit Tipps und Ratschlägen Lust auf das Wagnis „Arbeiten in der Schweiz“.

Für die Illustrationen bedanken wir uns bei Katerina Limpitsouni, die diese Bilder und Grafiken unter CC Lizenz auf der Seite unDraw.co zur Verfügung stellt.


Zum Thema geschlechtergerechte Sprache



Wenn eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich ist, wird aus Gründen der Lesbarkeit im Text immer die weibliche Form gewählt, da der Pflegeberuf zu über 80 Prozent von Frauen ausgeübt wird. Selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter. In der Sprachwissenschaft spricht man auch vom „generischen Femininum“, bei der die männliche Wortform als in der weiblichen Wortform enthalten angenommen wird, zum Beispiel Krankenpflegerin für Krankenpfleger und Krankenpflegerin.

Anstellungsbedingungen - und verdient man in der Schweiz wirklich so gut?



Verdient man in der Schweiz wirklich so gut und bleibt bei den hohen Lebenshaltungskosten noch etwas über? 


In der Regel werden im Schweizer Gesundheitswesen unbefristete Arbeitsverträge angeboten mit einer Probezeit von 3 Monaten. Die Bezahlung richtet sich meist nach kantonalen Tarifverträgen, das Gehalt liegt zwischen ca. 5 300 CHF und 9 000 CHF pro Monat je nach Kanton, Qualifikation, Lebensalter und Arbeitserfahrung, es gibt immer ein 13. Monatsgehalt. 


Die Wochenarbeitszeit beträgt 42 Stunden bei 100 % mit einer 5-Tage-Woche. Die Ferien sind je nach Kanton meistens 5 Wochen im Jahr (ab dem 50. Lebensjahr sind es ein paar Tage mehr), einige Kantone haben nur vier Wochen. Dazu kommen die bezahlten Feiertage. Die Höhe der Nacht- und Wochenendzuschläge liegt bei 5 - 10 CHF pro Stunde. 

Was bleibt über? Nach der Haushaltsbudgeterhebung des Schweizer Bundesamtes für Statistik www.bfs.admin.ch blieb den privaten Haushalten 2016 nach allen Ausgaben ein durchschnittlicher Betrag von 1 551 CHF pro Monat oder 15,5 % des Bruttoeinkommens zum Sparen übrig (2015 waren es 1 388 CHF pro Monat und 14,0 Prozent).

Welche Pflegeausbildung akzeptiert die Schweiz, werden auch Altenpflegerinnen anerkannt?


Berufsanerkennung: Die Schweiz nimmt am EU weiten Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung von reglementierten Berufsabschlüssen teil (EU-Richtlinie 2005/36/EG). Die europäischen Krankenpflegeausbildungen werden problemlos vom Schweizerischen Roten Kreuz SRK anerkannt. Die deutsche Altenpflegeausbildung wird in der Schweiz nicht anerkannt. Weitere Infos zur Anerkennung Eurer Diplome in der Schweizer findet Ihr hier: Berufsanerkennung und Vorgehensweise Berufsanerkennnung Schweiz 



Wird auch die deutsche Altenpflegeausbildung anerkannt? 

Deutsche Altenpflegerinnen werden in der Schweiz nicht als Pflegeberuf anerkannt. Es gibt die Möglichkeit der Anerkennung als Fachfrau/Fachmann Betreuung EFZ (FaBe) Fachrichtung Betagten Betreuung (ein Betreuungsberuf ohne pflegerische Kompetenzen) durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI): www.sbfi.admin.ch.

Fachweiterbildung in der Schweiz


Welche Schweizer Fachweiterbildungen gibt es und welche Kliniken oder Schulen bieten das an? 

Die drei Fachweiterbildungen von zentraler Bedeutung in der Schweizer Krankenpflege sind die Nachdiplomstudiengänge NDS HF Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege. Daneben gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten. Mehr dazu in den Kapiteln Fachweiterbildung.


Wie sind die Weiterbildungsmöglichkeiten in der Schweizer Krankenpflege?

Die Weiterbildungsmöglichkeiten in der Schweiz sind hervorragend und bieten sehr gute Ausbildungsbedingungen. Mehr dazu veröffentlichen wir in ausführlichen Kapiteln zu den Schweizer Nachdiplomstudiengängen sowie allen anderen Weiterbildungsoptionen. 

Kann man auch ohne Fachweiterbildung auf einer Intensivstation arbeiten?


Grundsätzlich braucht man in der Schweiz den Nachdiplomstudiengang Intensivpflege, um auf einer Intensivstation zu arbeiten. Die Erfahrung zeigt, dass man in vielen Spitälern mit entsprechender Erfahrung in der klinischen Intensivpflege auch ohne eine Fachweiterbildung eine Stelle bekommt, allerdings immer mit dem Ziel, den Nachdiplomstudiengang zu absolvieren. Ohne Fachweiterbildung oder Nachdiplomstudium darf man in der Schweiz in der Regel keine beatmeten Patientinnen und Patienten betreuen. In vielen Häusern werden inzwischen auch nicht schweizerische Fachweiterbildungen insofern akzeptiert, als dass man damit arbeiten darf. Näheres dazu wird bald im Kapitel "Anerkennung von Fachweiterbildungen" veröffentlicht.

Anästhesiepflege in der Schweiz


  
In der Schweiz in der Anästhesiepflege arbeiten, geht das und ist dazu die Weiterbildung unbedingt erforderlich?


Der Bereich der Anästhesiepflege in der Schweiz unterscheidet sich in den Kompetenzen und Anforderungen deutlich von der Anästhesiepflege in Deutschland oder Österreich. Grundsätzlich ist es in der Schweiz nicht möglich, ohne spezielle Fachweiterbildung in der Anästhesiepflege zu arbeiten. Um vollumfänglich in der Anästhesiepflege zu arbeiten, ist der Abschluss des Schweizer Nachdiplomstudiengangs Anästhesiepflege erforderlich. Unter Umständen ist es möglich, mit einer nicht schweizerische Fachweiterbildung in der Anästhesiepflege und aktueller Berufserfahrung in der Anästhesie eine Stelle in der Anästhesiepflege in einem Spital zu bekommen.



Anerkennung von Fachweiterbildungen, Bachelor- und Masterabschluss in der Schweiz


Wie ist das mit der Anerkennung von Fachweiterbildungen und Zusatzausbildungen in der Schweiz?


Eine direkte Anerkennung von Fachweiterbildungen ist in der Schweiz nicht möglich, auch zwischen den EU Mitgliedsstaaten gibt es keine derartigen Abkommen. Mehr dazu folgt noch in einem entsprechenden Kapitel.

Wird mein Bachelorabschlus / mein Master of Nursing anerkannt?


Europäische Bachelor und Master Abschlüsse werden akademisch anerkannt. Die akademische Anerkennung ist aber von der beruflichen Anerkennung zu unterscheiden. Mehr dazu im entsprechenden Kapitel.

10 Tage am Stück 12h Dienste arbeiten

Ich möchte gerne in der Schweiz 12 bis 14 Zwölfstundendienste pro Monat möglichst am Stück machen. Diese Einsatzmöglichkeiten gibt es in...